ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
für alle Warenlieferungen und Dienstleistungen des Reifenhandels und Vulkaniseur-Handwerks
Stand: 2/2017 – empfohlen vom Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V., Bonn
A. Allgemeine Bestimmungen
1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Wir
arbeiten ausschließlich auf Grund unserer Allgemeinen
Geschäftsbedingungen. Abweichende Geschäftsbedingungen unserer
Lieferanten und Abnehmer sind für uns auch dann unverbindlich, wenn wir
ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Die
für uns zuständige Verbraucherschlichtungsstelle ist die Schiedsstelle
für den Reifenfachhandel und das Vulkaniseur-Handwerk beim Bundesverband
Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V. (BRV)
Franz-Lohe-Straße 19
53129 Bonn
Website: www.brv-bonn.de/unternehmer/brv-schiedsstelle/
Wir werden nicht an einem Streitbeilegungsverfahren im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes vor dieser Verbraucherschlichtungsstelle teilnehmen und sind hierzu auch nicht verpflichtet.
2. Lieferung
Lieferfristen sollen schriftlich vereinbart werden.
Halten
wir verbindlich vereinbarte Lieferfristen nicht ein und haben wir dies
zu vertreten, haften wir auf Ersatz eines vom Kunden nachgewiesenen
Schadens, dies gilt nicht, wenn die Verzögerung auf höhere Gewalt
zurückzuführen ist.
Wird Ware auf Verlangen eines Kunden
versandt, der Unternehmer ist, so geht die Gefahr auf ihn über, sobald
wir die Ware dem mit der Ausführung der Versendung Beauftragten
übergeben haben.
3. Preise
Bei
Geschäften mit Verbrauchern gelten die Preise des Tages des
Vertragsschlusses. Liegt zwischen Vertragsschluss und vereinbartem
Liefertermin ein Zeitraum von mehr als 4 Monaten, sind wir berechtigt,
Preiserhöhungen weiterzugeben, vor allem solche, die sich aus der
Erhöhung unserer
Einkaufspreise oder Lohnkostenerhöhungen
ergeben. Übersteigt die Preiserhöhung 10% des ursprünglich vereinbarten
Preises, ist unser Kunde zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
Bei
Geschäften mit Unternehmern sind wir bei wesentlichen Kostenänderungen
bis zum Tag der Lieferung berechtigt, über eine Preiserhöhung zu
verhandeln, insbesondere wenn es sich um Material- und
Lohnkostenerhöhungen handelt. Das Recht auf Preiserhöhung besteht nicht,
wenn Lieferverzögerungen nachweislich allein in unserem
Verantwortungsbereich liegen.
4. Zahlung
Unsere Forderungen sind sofort bei Zugang unserer Rechnung beim Kunden ohne Abzug fällig.
Der
Käufer kann uns ein SEPA Basismandat/SEPA Firmenmandat erteilen. Der
Einzug der Lastschrift erfolgt 10 Tage nach Rechnungsdatum. Die Frist
für die Vorabankündigung (Pre-Notifikation) wird auf 5 Tage verkürzt.
Der Käufer sichert zu, für die Deckung des Kontos zu sorgen. Kosten, die
auf Grund von Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift
entstehen, gehen zu Lasten des Käufers, vorausgesetzt, die
Nichteinlösung oder Rückbuchung ist nicht durch uns verursacht worden.
Ist
Bankeinzugsverfahren vereinbart, verzichtet unser Kunde hiermit uns und
seinen Banken gegenüber für die Dauer unserer Geschäftsverbindung und
während der Geltung unserer Vereinbarung zum Bankeinzugsverfahren auf
sein ihm gegenüber seinen Banken zustehendes Recht, Belastungen zu
widerrufen. Diesen Verzicht wird unser Kunde seinen Banken mitteilen und
uns hierüber auf Verlangen informieren.
Der Verkäufer kann ohne
Angabe von Gründen für einzelne Käufer und Verträge Vorkasse verlangen.
Wir sind nicht verpflichtet, Schecks oder Wechsel entgegenzunehmen,
nehmen wir sie herein, geschieht das nur erfüllungshalber.
Wir
sind berechtigt, bei Zahlungsverzug Zinsen in Höhe von 5% bei Geschäften
mit Verbrauchern, in Höhe von 8% bei Geschäften mit Unternehmern, über
dem jeweils geltenden Basiszinssatz zu verlangen. Das Geltend machen
eines höheren Verzugsschadens ist nicht ausgeschlossen. Unseren Kunden
bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, ein Schaden sei nicht
entstanden oder wesentlich niedriger, als von uns geltend gemacht.
Wir können Mahnkosten je Mahnung mit 5,00 EURO ansetzen.
Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
5. Eigentumsvorbehalt
Wir
behalten uns das Eigentum an der von uns gelieferten Ware bis zur
vollständigen Bezahlung vor. Bei Geschäften mit Unternehmern gilt dieser
Eigentumsvorbehalt auch, bis sämtliche, auch künftige
und
bedingte Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit uns erfüllt sind.
Für Geschäfte mit Unternehmern gelten folgende weitere Bestimmungen:
Unser
Kunde ist zur weiteren Veräußerung der Vorbehaltsware im geordneten
Geschäftsgang berechtigt, jedoch nicht zur Sicherungsübereignung oder
Verpfändung. Die aus der Veräußerung der Vorbehaltsware gegenüber seinem
Geschäftspartner entstehenden Forderungen tritt unser Kunde uns bereits
jetzt mit ab, im Weiterverarbeitungsfall einschließlich des
Veredelungsanteils.
Wir werden die Abtretung nicht offen legen,
es sei denn, unser Kunde ist mit einer fälligen Forderung mindestens 2
Wochen in Verzug oder er hat eine uns erteilte Berechtigung zum
Bankeinzugsverfahren widerrufen. In diesen Fällen verpflichtet sich der
Kunde, seinen Geschäftspartnern die uns erteilte Abtretung von sich aus
anzuzeigen und uns unverzüglich seine vollständige Debitorenliste
vorzulegen. Zur Feststellung der Namen und Anschriften der
Geschäftspartner unseres Kunden haben wir in diesem Fall das Recht auf
Einsichtnahme in seine Bücher.
Übersteigt der Wert sämtlicher für
uns bestehender Sicherheiten unsere Forderungen aus unseren Rechnungen
nachhaltig um mehr als 10%, so werden wir auf Verlangen unseres Kunden
Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.
Erfüllt unser Kunde die
vereinbarten Zahlungsbedingungen trotz Mahnung nicht, sind wir
berechtigt, die von uns gelieferte Ware, montiert oder unmontiert,
jederzeit wieder in Besitz zu nehmen. Unser Kunde räumt uns ausdrücklich
das Recht ein, unsere Vorbehaltsware an jedem Ort zu übernehmen, wir
sind auch zur Demontage berechtigt. Der jeweilige Besitzer der Ware ist
vom Kunden unwiderruflich ermächtigt, die Ware an uns herauszugeben.
Unser
Kunde ist nur solange zum Besitz der unter Eigentumsvorbehalt
verkauften Ware berechtigt, bis wir von unserem vorbehaltenen Eigentum
Gebrauch machen und dadurch vom Vertrag zurücktreten. Bei Zurücknahme
von Vorbehaltsware erteilen wir Gutschrift in Höhe des Tageswertes.
6. Sachmängelhaftung
Im Rahmen der folgenden Bedingungen haften wir für Sachmängel:
- auf die Dauer von 2 Jahren für neue Ware (Pkw-Reifen und Lkw-Reifen)
- auf die Dauer eines Jahres für runderneuerte Pkw-Reifen und runderneuerte Lkw-Reifen
- auf die Dauer eines Jahres für gebrauchte Ware.
Die Sachmängelhaftungsfristen berechnen sich jeweils ab Ablieferung (Eingang beim Kunden) der Ware an unseren Kunden.
Die vorstehende Verkürzung der Verjährungsfrist gilt nicht für eine Haftung für grob fahrlässig oder
vorsätzlich
verursachte Schäden und nicht für Schäden aus der Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen
Pflichtverletzung des Verkäufers beruhen. Einer Pflichtverletzung des
Verkäufers steht die eines gesetzlichen Vertreters oder
Erfüllungsgehilfen gleich.
Ein Reifen, für den Sachmängelhaftung
beansprucht wird, soll uns zusammen mit dem vollständig ausgefüllten
Reklamationsformular übersandt werden, um uns die Überprüfung der
Beanstandung des Kunden zu ermöglichen.
Bei Ablehnung des
Sachmängelhaftungsanspruchs werden wir den beanstandeten Reifen auf
unsere Kosten an den Kunden zurücksenden, wenn er das innerhalb von 14
Tagen nach Zugang der Ablehnung verlangt.
Mängel sollen nach Möglichkeit kurzfristig gerügt werden.
Bei
Geschäften mit Unternehmern müssen offenkundige Mängel innerhalb von 8
Tagen nach Ablieferung (Eingang beim Kunden) schriftlich gerügt werden,
nicht offenkundige Mängel innerhalb von 8 Tagen nach Feststellung des
Mangels. Bei Nichteinhaltung dieser Rügefristen gilt die von uns
gelieferte Ware als genehmigt. Sachmängelhaftungsansprüche sind in
diesem Fall ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um
Schadenersatzansprüche nach § 437 Ziffer 3 BGB, sofern uns Vorsatz oder
grobe Fahrlässigkeit trifft.
Der Sachmängelhaftungsanspruch ist
bei Geschäften mit Verbrauchern nach Wahl des Kunden auf
Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung beschränkt. Bei Geschäften mit
Unternehmern haben wir das Recht, zwischen Mangelbeseitigung oder
Ersatzlieferung zu wählen.
Sollten zwei Versuche der
Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung fehlschlagen, hat unser Kunde das
Recht, nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder
Rückgängigmachen des Vertrages (Rücktritt) zu erklären.
Bei
Geschäften mit Unternehmern sind wir berechtigt, bei Ersatzlieferungen
eine entsprechend dem Abnutzungsgrad des reklamierten Reifens geringere
Gutschrift zu erteilen oder geringere Zahlung zu leisten. Unser Kunde
hat die Wahl zwischen Gutschrift und Zahlung.
Sachmängelhaftungsansprüche
gegen uns sind ausgeschlossen, wenn Mängel, Beeinträchtigungen oder
Schäden ursächlich darauf zurückzuführen sind, dass
a) die von uns gelieferte Ware von anderen repariert oder in sonstiger Weise bearbeitet wurde,
b) die Fabriknummer, das Fabrikationszeichen oder sonst auf der Ware dauerhaft angebrachte Zeichen nicht mehr vorhanden oder verändert, insbesondere unkenntlich gemacht worden sind,
c) bei Reifen der vorgeschriebene Luftdruck nachweislich nicht eingehalten wurde,
d) Reifen einer vorschriftswidrigen Beanspruchung ausgesetzt waren, insbesondere durch Überschreiten der für die Reifengröße und Reifenart zulässigen Belastung und der zugeordneten Fahrgeschwindigkeit,
e) Reifen nach Montage durch unrichtige Radstellung schadhaft wurden oder durch andere Störungen im Radlauf (z.B. dynamische Unwucht) in ihrer Leistung beeinträchtigt wurden,
f) Reifen auf einer ihnen nicht zugeordneten, nicht lehrenhaltigen, rostigen oder sonst mangelhaften Felge montiert wurden,
g) Reifen durch äußere Einwirkung oder mechanische Verletzung schadhaft geworden oder Erhitzung ausgesetzt worden sind,
h) bei einem Radwechsel die Radmuttern oder Schrauben nicht nach 50 km Fahrstrecke nachgezogen wurden, vorausgesetzt, wir haben unseren Kunden bei Lieferung auf diese Notwendigkeit hingewiesen,
i) Reifen vor der Montage vom Kunden oder von ihm beauftragten Dritten im Freien gelagert wurden,
j) natürlicher Verschleiß oder Beschädigungen der Ware vorliegen, die auf unsachgemäße Behandlung oder Unfall zurückzuführen sind,
k)
Reifen bei Tube-Type-Ausführungen mit gebrauchten Schläuchen/
Wulstbändern, bei Tubeless-Ausführungen ohne Ventilauswechslung
(Pkw-Reifen) oder ohne neuen Dichtungsring (Lkw/Schulterreifen) durch
den Kunden oder Dritte montiert wurden.
Bei berechtigter
Sachmängelrüge tragen wir sämtliche im Zusammenhang mit der
Gewährleistungsabwicklung entstehenden Aufwendungen.
Streitigkeiten
über Sachmängelhaftungsansprüche und Reklamationsabwicklungen sollen
durch die unabhängige Schiedsstelle des Bundesverbandes Reifenhandel und
Vulkaniseurhandwerk e.V., Bonn, beigelegt werden, wenn unser Kunde oder
wenn wir im Einvernehmen mit dem Kunden diese unverzüglich nach
Kenntnis des Streitfalls schriftlich anrufen. Durch die Anrufung der
Schiedsstelle wird der Rechtsweg nicht ausgeschlossen. Auf die Dauer des
Schiedsverfahrens ist die Verjährung etwaiger Ansprüche gehemmt. Die
Schiedsstelle wird nicht tätig, wenn bereits der Rechtsweg beschritten
ist, sie stellt ihre Tätigkeit ein, wenn dies während des
Schiedsverfahrens geschieht. Das Verfahren der Schiedsstelle richtet
sich nach deren Geschäftsordnung, die den Parteien auf Verlangen von der
Schiedsstelle ausgehändigt wird. Das Schiedsverfahren ist für beide
Parteien kostenlos.
7. Haftung
Wir
haften auf Schadenersatz, wenn uns oder unsere Erfüllungsgehilfen
Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft. Ferner haften wir, wenn
Eigenschaften zugesichert oder Garantien gegeben wurden oder wenn der
Schaden durch unseren Verzug oder durch von uns zu vertretendes
Unmöglichwerden der Leistung entstanden ist.
Wir haften außerdem bei Verletzung grundlegend vertragswesentlicher Pflichten.
Die
Haftung ist in den vorgenannten Fällen begrenzt auf den bei
Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden. Dies gilt nicht,
soweit es sich um Geschäfte mit Verbrauchern handelt.
Im Übrigen sind Schadenersatzansprüche gegen uns ausgeschlossen.
Haftungsbegrenzung oder Haftungsausschluss gelten nicht bei körperlichen Schäden.
Haftungsbegrenzung
und -ausschluss gelten ferner nicht, falls und soweit wir nach den
Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes haften.
8. Allgemeine Regelungen
Bei Geschäften mit Unternehmern ist Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand unser Firmensitz.
Telefonische oder mündliche Absprachen sollen unverzüglich in Textform bestätigt werden.
B. Besondere Bestimmungen für Fahrzeugreparaturen
Für Fahrzeugreparaturen, außer solchen an Reifen und Rädern, gelten ergänzend und zusätzlich zu den unter A aufgeführten Klauseln die nachstehenden Bedingungen.
1. Kostenvoranschlag
Auf
Verlangen unserer Kunden erstellen wir einen Kostenvoranschlag, der die
voraussichtlichen Reparaturkosten einschließlich Angabe der
Mehrwertsteuer enthält. Abweichungen bis zu 10% von diesem
Kostenvoranschlag sind zulässig, vorausgesetzt, dies ist dem Kunden
zumutbar.
Für den Kostenvoranschlag berechnete und vereinnahmte Kosten werden bei Auftragsdurchführung mit der Auftragssumme verrechnet.
2. Fertigstellungstermine
Überschreiten
wir schuldhaft verbindlich vereinbarte Fertigstellungstermine, haften
wir gegenüber unserem Kunden auf Schadenersatz für von diesem
nachgewiesene und auf der Verzögerung ursächlich beruhende Schäden.
Zur
Stellung eines Ersatzfahrzeugs sind wir nicht verpflichtet. Nimmt der
Kunde auf Grund von uns zu vertretender Terminüberschreitung ein
Ersatzfahrzeug in Anspruch, erstatten wir die hierfür entstehenden
Kosten unter Berücksichtigung einer etwaigen Ersparnis für den Kunden
durch Nichtbeanspruchung des eigenen Fahrzeugs.
Ersatzansprüche sind ausgeschlossen, wenn wir nachweisen, dass die Terminüberschreitung auf höherer Gewalt beruht.
3. Unternehmerpfandrecht
Neben
dem gesetzlichen Unternehmerpfandrecht steht uns wegen unserer
Forderung aus dem Auftrag ein vertragliches Pfandrecht an den auf Grund
des Auftrages in unseren Besitz gelangten Gegenständen zu.
Das
vertragliche Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher
durchgeführten Arbeiten und allen sonstigen Leistungen geltend gemacht
werden, soweit diese mit dem Auftragsgegenstand in Zusammenhang stehen.
Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das vertragliche
Pfandrecht nur, soweit diese unbestritten oder rechtskräftig
festgestellt sind.
4. Abnahme
Unser
Kunde ist zur Abnahme des Auftragsgegenstandes verpflichtet, sobald wir
ihn über die Fertigstellung informieren. Die Abnahme soll erfolgen in
unserem Betrieb, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
Unser
Kunde kommt mit der Annahme in Verzug, wenn er den Vertragsgegenstand
entweder nicht zum vereinbarten Übergabedatum oder nicht auf
Aufforderung durch uns unverzüglich abholt.
Im Fall des Verzuges des Kunden mit der Abnahme haften wir nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
5. Sachmängelhaftung
Wir
haften bei Sachmängeln auf Dauer eines Jahres ab Ablieferung des
Vertragsgegenstandes an unseren Kunden. Die Regelungen unter A 6 gelten
entsprechend.
Die vorstehende Verkürzung der Verjährungsfrist
gilt nicht für eine Haftung für grob fahrlässig oder vorsätzlich
verursachte Schäden und nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens,
des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen
Pflichtverletzung des Verkäufers beruhen. Einer Pflichtverletzung des
Verkäufers steht die eines gesetzlichen Vertreters oder
Erfüllungsgehilfen gleich.
Schlagen zwei Versuche der
Mangelbeseitigung oder der Ersatzlieferung fehl, ist der Kunde
entsprechend der Bestimmung unter A Ziffer 6 berechtigt, zu mindern oder
vom Vertrag zurückzutreten.
6. Eigentumsvorbehalt
Die
unter A Ziffer 5 geregelten Eigentumsvorbehaltsrechte beziehen sich
ausschließlich auf Teile, die nicht wesentliche Bestandteile des
Fahrzeugs werden.
Ausgebaute oder ausgetauschte Teile gehen in unser Eigentum über.
7. Vertragsabschluss von Onlinegeschäften (Onlineshop, eBay)
Geltung, der Bedingung, Vertragsabschluss, Vorausleistungspflicht des Kunden, Versandkosten, Gewährleistung und Haftungsgrenzen
1. Der Vertragsabschluss im Online-Shop der Verkäuferin erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache.
2. Die Präsentation der Waren im Online-Shop stellt kein bindendes Angebot der Verkäuferin auf Abschluss eines Kaufvertrages dar. Der Kunde wird hierdurch lediglich aufgefordert, durch eine Bestellung ein Angebot abzugeben. Alle Präsentationen von Waren sind freibleibend und gelten nur solange der Vorrat reicht.
3. Durch das Absenden der Bestellung im Online-Shop mit der Betätigung der Schaltfläche „kostenpflichtig bestellen“ gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf den Abschluss eines Kaufvertrages über die im Warenkorb enthaltenen Waren ab.
4. Die Verkäuferin geht nur Vertragsbeziehungen mit volljährigen Kunden ein. Der Kunde versichert mit Absenden der Bestellung, mindestens 18 Jahre alt zu sein. Weiterhin versichert er, dass seine Angaben bezüglich seines Alters und Namens sowie seiner Adresse richtig sind. Sollten nicht volljährige Personen Bestellungen unter Angabe falscher Tatsachen oder ohne Genehmigung ihrer volljährigen vertretungsberechtigten Verantwortlichen veranlassen, wird die Verkäuferin seine Vertragserklärung wegen arglistiger Täuschung anfechten (§ 123 BGB). Die Verkäuferin behält sich ferner vor, alle anfallenden Kosten gegen den Kunden geltend zu machen.
5. Die Verkäuferin bestätigt den Eingang unmittelbar nach dem Zugang der Bestellung per E-Mail. Die Verkäuferin speichert den Vertragstext und alle Daten, die der Kunde bei der Anmeldung eingibt. Mit der nach der Bestellung übermittelten E-Mail sendet die Verkäuferin dem Kunden auch seine für die Abwicklung der Bestellung gespeicherten Daten sowie diese AGB zu. Das gilt nicht, wenn der Kunde bei der Bestellung keine E-Mail-Adresse angegeben hat oder diese fehlerhaft ist. Die Eingangsbestätigung beinhaltet nicht die Annahme des Angebots. Sie dient lediglich der Information des Kunden, dass die Bestellung bei der Verkäuferin eingegangen ist.
6. Die Erklärung der Annahme des Vertragsangebotes erfolgt erst durch die Bestätigung des Auftrags durch die Verkäuferin, die die Verkäuferin spätestens fünf Tage nach Eingang der Bestellung erteilt. Die Absendung der bestellten Ware durch die Verkäuferin innerhalb von fünf Tagen nach Eingang der Bestellung gilt ebenfalls als Annahmeerklärung.
7. Es gelten die gesetzlichen Mängelgewährleistungsvorschriften. Bei eBay Geschäften werden die Vertragsdaten von eBay gespeichert und sind innerhalb der von eBay vorgegebenen Zeiträume über eBay abrufbar. Eine darüber hinausgehende Speicherung der Vertragsdaten durch uns erfolgt nicht.
8. Der Kunde ist vorleistungspflichtig. Die Verkäuferin versendet Ware erst nach Eingang der Zahlung des Kunden. Auf die Bezahlmöglichkeiten wird für jeden Artikel im Online-Shop gesondert hingewiesen.
9. Die Versandkosten werden für jeden Artikel im Online-Shop gesondert ausgewiesen.
10. Die Verkäuferin versendet die Ware unverzüglich, spätestens innerhalb von 5 Werktagen nach Eingang der Zahlung des Kunden bzw. der Zahlungsnachricht des eingesetzten Zahlungsdienstleisters.
11. Die Verkäuferin übernimmt die Gewährleistung für die gelieferten Waren im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.
12. Der Kunde kann bei Mängeln nach eigener Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung verlangen. Ist für die Verkäuferin eine der beiden Arten der Nacherfüllung nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten möglich, so beschränken sich die Ansprüche des Kun-den auf die andere Art der Nacherfüllung. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder eine Herabsetzung der Vergütung verlangen.
13. Ansprüche auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Das gilt nicht für die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von Verkäuferin oder einer vorsätzlichen oder fahr-lässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Verkäuferin beruhen. Ferner gilt der Schadensersatzausschluss nicht für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Verkäuferin oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Verkäuferin beruhen.
8. Datenschutz und Datenschutzerklärung
Der Kunde bestätigt und ist damit einverstanden, dass wir als Datenverarbeiter unter Beachtung geltender rechtlicher Bestimmungen Informationen, einschließlich personenbezogener Daten, über ihn und ggf. seine Vertreter, unter Beachtung der Datenschutzerklärung verarbeiten dürfen. Der Kunde bestätigt insoweit, dass er die entsprechende Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen hat und stimmt der Verarbeitung von personenbezogenen Daten zu, soweit dies im Einklang mit der Datenschutzerklärung geschieht.
Unsere aktuelle Datenschutzerklärung können Sie jederzeit auf unserer Internetseite unter folgendem Link http://www.reifen-rduch.de/datenschutz.html einsehen oder auf Wunsch in unseren Geschäftsräumen einsehen.
9. Informationen zur Streitbeilegung:
Die EU-Kommission stellt eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten bereit, die Sie wie folgt erreichen: https://webgate.ec.europa.eu/odr
Wir sind weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.“
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